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Beantragung einer EU-Baumusterprüfung

14.09.22

Persönliche Schutzausrüstung (PSA) darf nur dann auf dem EU-Markt bereitgestellt werden, wenn sie der Verordnung (EU) 2016/425 entspricht. Dazu müssen spezielle Anforderungen erfüllt werden, unter anderem muss die EU-Baumusterprüfung (gemäß PSA-Verordnung (EU) 2016/425; Modul B) erfolgreich abgeschlossen werden. Wie aber beantragt man eine solche und was gilt es dabei zu beachten? Im Folgenden ein Überblick der wichtigsten Informationen:

Allgemeines

Die EU-Baumusterprüfung ist ein Konformitätsbewertungsverfahren, bei dem eine notifizierte Stelle (z.B. OETI; NB 0534) untersucht, prüft und bescheinigt, dass die PSA die Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/425 (kurz "PSA-Verordnung") erfüllt. Diese erfolgt durch Bewertung der technischen Unterlagen, der Prüfnachweise sowie einer Prüfung eines für die geplante Produktion repräsentativen Musters der vollständigen PSA (Baumuster).

Antragsvarianten: Welche ist anzuwenden?

Insgesamt gibt es drei unterschiedliche Varianten:

  • Variante 1 - Im Fall, dass eine EU-Baumusterprüfung für eine neue PSA (= Erst-Antrag) gewünscht wird.
  • Variante 2 - Im Fall, dass eine Ergänzung oder Änderung einer bestehenden EU-Baumusterprüfung gewünscht wird.
  • Variante 3 - Im Fall, dass eine Verlängerung der Gültigkeit einer bestehenden EU-Baumusterprüfung gewünscht wird.

Erst-Antrag

Ergänzung

Verlängerung

Die Einreichung

Um einen Antrag stellen zu können, sind folgende Unterlagen notwendig, schildert Ing. Judith Pointner, Leiterin Geschäftsbereich Technik - Textiltechnik und Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bei OETI: „Hierfür ist ein entsprechender Antrag, der die Bezeichnung der persönlichen Schutzausrüstung sowie die Normen, nach denen die PSA zertifiziert werden soll, angibt weiters sind die erforderlichen Prüfnachweise über die Materialeigenschaften einzureichen. Dafür muss der unterzeichnete Antrag inklusive der Zertifizierungsvereinbarung eingereicht werden. Wichtig zu beachten ist, dass keine Baumusterprüfung ohne unterzeichneten Vertrag gestartet wird.“

Technische Unterlagen

Bei den technischen Unterlagen für eine Baumusterprüfung gibt es spezielle Anforderungen zu erfüllen. So müssen die in der Verordnung (EU) 2016/425 geforderten Informationen beinhaltet sein. Die technischen Unterlagen müssen eine detaillierte Beschreibung der PSA, die angewendeten Normen, die Etikettenentwürfe, die Verwenderinformation und vieles mehr beinhalten - Das Layout der technischen Unterlagen ist nicht definiert.

Wir stellen unseren Kund*innen ein Dokument mit allen geforderten Punkten zur Verfügung:

Dokumenten-Download

Technische Dokumentation

Welche konfektionierten Muster werden benötigt?

Für die EU-Baumusterprüfung muss mindestens eine vollständige Ausführung jeder PSA abgegeben werden. Die konkrete Zahl kann je nach Baumuster unterschiedlich sein, dies hängt mit der Anzahl der Ausführungsvarianten zusammen. Auch kann eine Materialprüfung an einer konfektionierten PSA erforderlich sein. Dies ist abhängig von den gewünschten Normen. Judith Pointner erklärt: „Auch die Nachweise und Materialprüfungen sind sehr individuell und sind beispielsweise abhängig von der Anzahl der eingesetzten Materialien, Materialaufbauten oder Zubehörteile. Wichtig ist jedoch zu beachten, dass diese von einem akkreditierten Prüflabor ausgefertigt und nicht älter als fünf Jahre sein dürfen.“

Evaluierungsprozess

Die Evaluierung der eingereichten Informationen, technischen Unterlagen, Muster, Prüfberichte und Nachweise erfolgt dann durch Expert*innen der Zertifizierungsstelle. Dabei werden im Rahmen der Baumusterprüfung die Nachweise über die Erfüllung der sicherheitstechnischen Materialanforderungen (Prüfergebnisse) sowie die technische Dokumentation und die konfektionstechnische Ausführung kontrolliert. Falls erforderliche Nachweise über Materialprüfungen fehlen, müssen die entsprechenden Nachweise (Prüfberichte) nachgereicht oder Prüfungen durchgeführt werden. Diese kann der Antragsteller bei der Prüfstelle des OETI beauftragen. Nach Abschluss bzw. mit durchgeführter EU-Baumusterprüfung wird eine Konformitätsaussage getroffen. Basierend auf dieser stellt der Antragsteller eigenverantwortlich eine EU-Konformitätserklärung aus.

Kontakt

Sollten Sie noch Fragen haben oder Informationen benötigen, können Sie gerne das Expert*innenteam des OETI kontaktieren:

E-Mail: ppe@oeti.biz

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